Dienstag, 4. März 2014
Kreditmanagement
Kreditmanagement ist professionelle Mahnungen, mit denen Ausfälle von Zahlungen bei Klienten präventiv entgegen gewirkt werden, damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht gefährdet wird. Das müssen dabei nicht ausschließlich riesige Summen sein, auch viele kleinere Beträge machen zusammen eine große Summe aus und wenn man darauf angewiesen ist, um die Mitarbeiter zu bezahlen, fehlt am Ende jeder Euro. Weil in der vergangenen Zeit die Anzahl an gerichtlichen Mahnverfahren rapide häufig geworden sind, ist Forderungsmanagement sehr von bedeutung für alle Unternehmen und Freelancer. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter angestellt sind, wird Kreditmanagement entweder in der Firma wahrgenommen oder an eine aussenstehende Firma weitergeleitet.
Immer wieder müssen Betriebe ihre Arbeit niederlegen, weil die Kunden ihre offenen Rechnungen nicht bezahlen und eigene Rechnungen nicht mehr getilgt werden können. Mithilfe eines Kreditmanagements können Empfänger einer Rechnung schnell sowie effizient an die bisher nicht bezahlten Rechnungen erinnert werden. Dabei ist es von großer Wichtigkeit das Ordnung gehalten wird und alle Rechnungen und Zahlungseingänge nicht aus dem Blick zu verlieren. Äusserst wichtig ist es außerdem, bereits vor Abschluss eines Kontrakts die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners zu überprüfen. Das ist nicht immer möglich. Bei größeren Unternehmen mag das Wohl funktionieren, bei kleinen privaten Kunden ist das unmöglich.
Wenn es zu der Situation kommen sollte, dass Rechnungen nicht bezahlt werden, muss schnell gehandelt werden. Dabei ist ein wirklich guter Anwalt vonnöten. Die Hamburger Kanzlei Wrase zum Beispiel nimmt sich dem Forderungsmanagement an und steht ihren Mandanten während den Forderungen sowohl außerhalb des Gerichtssaals sowie auch im Gerichtssaal zur Seite.
Wenn jemand die Beträge der Kunden einzutreiben gedenkt und sich dafür an eine Anwaltskanzlei wendet, dann werden dabei im Umfang des Kreditmanagements zunächst Deadlines definiert, um die Forderungen auszugleichen. Wenn nicht mit einem Widerspruch zu rechnen ist, dann kann ein Mahnbescheid hilfreich sein. Wenn hier nun kein Einspruch passiert, kann innerhalb kurzer Zeit ein durchführbarer Titel erlangt werden. Für den Fall, dass der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Falls ein Schuldner innerhalb von 14 Tagen, nachdem er die Mahnung bekommen hat, keine Reaktion zeigt, Wird eine Vollstreckung beantragt. Kommt innerhalb von zwei Wochen keine Reaktion, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und gleicht einem gerichtlichen Urteil. Danach kann das Vermögen desjenigen der die Schulden hat vollstreckt und ein Forderungsausgleich erfolgreich erlangt werden.
Wenn sich der Schuldner gegen das Kreditmanagement wehren sollte, ist es sinnvoll, sofort eine Klage einzuleiten. Falls dem Gläubiger die Ansprüche zufallen,wird er verurteilt, welches die Zwangsvollstreckung ermöglicht.
Ein wirklich professionelles Kreditmanagement kann schon mit der Gestaltung des Kontrakts beginnen. So wird mit Fälligkeitsklausel vereinbart werden, wann genau gezahlt werden muss und wie das Zahlungsziel aussieht. Das sind zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht nur Gewährleistungsfristen und Haftungsbeschränkungen beinhalten, sondern auch Kosten einer Mahnung sowie die Inkassokosten die anfallen werden.Ebenfalls prüfungsbefähigte Rechnungen sind wichtig im Rahmen eines ordentlichen Forderungsmanagements.
Wenn ein Verbraucher seine Rechnung nicht fristgerecht begleicht, muss er innerhalb von 30 Tagen darauf hingewiesen werden. In der Erinnerung müssen das Rechnungsdatum, Nummer der Rechnung, das Datum der Fälligkeit sowie die Höhe der Forderung inklusive neuer Zahlungsfrist stehen. Passiert es dass das Forderungsmanagement trotz allem keine erwünschte wirkung erziehlt, kommt es zur Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches folglich einen Bescheid zur Mahnung als Resultat hat.

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Internetrecht
„Das Recht geht mit dem Wandel der Zeit einher“
Ein paar Gedanken zum Thema Internetrecht
Ohne das Internet läuft heutzutage garnichts mehr, weder im privaten Leben, noch in der Arbeitswelt. Heutzutage wird ein Geschäft nicht mehr im persönlichen Kontaklt, sondern online geschlossen. E-Mails ersetzen Briefe und Freunde werden statt in Cafes oder Restaurants in social networks getroffen. Ach und Zeitungen sind auch sowas von gestern, denn die aktuellsten Nachrichten stehen noch bevor sie abgedruckt werden können im Internet. Das Internet bestimmt immer stärker unser Leben. Doch je mächtiger es wird, desto wichtig ist es, das es Gesetze gibt die das Verhalten im Internet regelmentieren.
Je mehr sich online abspielt, desto mehr bedeutung wird dem Internetrecht beigemessen. Dabei handelt es sich übrigens um ein äußerst modernes Rechtsgebiet, das sich unter anderem aus den Schnittstellen, Medienrecht und Telekommunikationsrecht, zusammensetzt. Das Medienrecht bezieht sich auf den Inhalt und das Telekommunikationsrecht befasst sich mit dem technischen Aspekt. Doch eine feste Definition darüber, was Internetrecht genau ist, ist noch nicht gegeben. Noch nicht. „Durch die Ausbreitung des Internets und der täglich neuen Möglichkeiten wird auch das Recht täglich aufs Neue geprüft. In vielen Bereichen gab es bis vor kurzer Zeit keine gefestigte Rechtsprechung, auf die zurückgegriffen werden konnte. Das Recht geht mit dem Wandel der Zeit einher“, erklärt Björn Wrase, Anwalt für Internetrecht. Er ist einer der stetig wachsenden Masse von Anwälten, die sich auf das Thema Internetrecht spezialisieren. Das ist äußerst wichtig, denn Betrüger gibt es überall. Auch im World Wide Web. Dort werden zum Beispiel immer wieder Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt.
Mit den Do’s und Don’ts des Internets sollten sich aber nicht nur Geschäftsleute beschäftigen. Das Thema betrifft schließlich jeden, der im Internet surft. Beispielsweise in sozialen Netzwerken wie Facebook: Hier werden stündlich Tausende Fotos und Videos upgeloaded und mit der ganzen Welt geteilt. Doch nicht immer ist derjenige, der das Bild hoch lädt, auch der Fotograf. Immer wieder findet man beim Surfen Fotos, die einem gefallen und die man gerne seinen Freunden zeigen möchte. Das kann ein süßes Hundebild sein oder eines der berühmten "Fail-Videos". Ein Rechtsklick genügt und schon kann das Bild auf dem eigenen Rechner gespeichert und im Anschluss geteilt werden. Den Namen des Fotografen geben die wenigsten an. Das nun aber wegen Urheberrechtsverletzung eine unangenehme Abmahnung ins Haus flattern könnte, bleibt aber meistens unbeachtet. Das ist schade, denn so sinkt der Wert der Bilder oder Videos. Der Fotograf, der sich Gedanken gemacht und ein Motiv vielleicht kunstvoll arrangiert hat, wird unwichtig und bleibt nach dem teilen für jeden der das Bild sieht unbekannt. Er spielt plötzlich keine Rolle mehr.
Aber nicht nur Rechte an Bildern werden ständig missachtet. Auch Kinofilme oder andere Videos betreffend sind Internetnutzer unachtsam wenn es um die Einhaltung des Urheberrechts geht. So werden Videos und Songs via Filesharing mit nutzern auf der ganzen Welt geteilt, ohne das die Urheberrechte beachtet werden. In solchen Fällen drohen immer wieder kostspielige Mahnungen, denn es gibt zahlreiche Anwälte, die sich nur darauf spezialisiert haben, Massenabmahnungen zu verschicken und so Geld zu kassieren. Die Affäre um die, an Benutzer der Plattform Redtube geschickten, Abmahnungen, dominierten vor kurzem die Medien und sorgten für laute Entrüstung.

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Mittwoch, 12. Februar 2014
Wurden Sie von Urmann + Collegen abgemahnt?
Viele Mahnungen von Urmann + Collegen aufgrund von Streaming von Videos auf Redtube.
Mehr als zehntausend Webteilnehmer haben in den vergangenen Tagen Abmahnungen mit Unterlassungserklärung von der Rechtskanzlei Urmann + Collegen bekommen und müssen 250€ an das schweizerische Unternehmen The Archive AG zahlen.
Auf dem Internet-Portal für pornografische Filme RedTube soll mittels Anschauen von den Videos „Amanda's Secrets“, „Glamour Show Girls“, „Dream Trip“ das Urheberrecht verletzt worden sein. Die Mahnungen wurden möglich gemacht durch einen Entschluss des Landgericht Köln, das der Deutsche Telekom keine andere Wahl ließ, als die Kundendaten von tausenden betroffenen RedTube-Besuchern bekannt zu geben.


Es lässt sich darüber streiten, ob das Abrufen eines pornografischen Films auf der Porno-Seiteüberhaupt gegen das Gesetz verstößt. Die Mahnung ist erst dann rechtmäßig, wenn der Porno-Konsument den Film auf das Festplattenlaufwerk abspeichert und auf diese Weise vervielfältigt. Im Falle des Streaming werden die einzelnen Abfolgen des Films nur kurzzeitg im Cache gespeichert. Nachdem die gespeicherte Sequenz angezeigt wurde, wird der Cache vernichtet und überarbeitet. Dass dies schon gegen Geistiges Eigentum verstößt und abgemahnt wird, wurde jedenfalls vor Gericht bislang nach wie vor nicht feststgestellt. 

Umsetzung der IP-Recherche bleibt ungelöst
Nicht weit verbreitet ist bis dato, auf welche Weise Urmann und Collegen (U+C) an die IPs der Stream-Konsumenten gelangten. Umsetzbar ist das zum Beispiel mithilfe des Aufzeichnens der Adressen durch den Betreiber der pornografischen Internetseite erdenklich. Dieser hat seinen Sitz allerdings in den Vereinigten Staaten und womöglich wenig Motivation an einer Ermittlung seiner User.

Fraglich ist unter anderem, inwieweit Richter Internet-Serviceprovider verpflichten durften
Aufgrund eines Fauxpas des LG Köln konnte die Kanzlei Urmann und Collegen nun trotzdem tausende Porno-Abmahnungen versenden. 
Die U+C Juristen besorgten sich die IP-Informationen, welche die umstrittenen Porno-Filme auf der Inernetseite angeklickt haben und legten selbige dem Landgericht Köln mit einem Auskunftsersuchen vor. Ein Richter des Landgericht Köln erließ im Folgenden einen Beschluss, der die T-Online verpflichtet, die Adressen der RedTube User offenzulegen, damit diese abgemahnt werden können. Der Richter ging jedoch bei RedTube von einer Tauschbörse aus, bei der User Filme speichern und selber zum Herunterladen bereitstellen. Über der Internetseite können die Videos jedoch nur im Netz gesehen werden. Wegen dieser Achtlosigkeit gelangen U+C an zehntausende Daten von T-Online-Nutzern um eine Abmahnungen abschicken zu können. Dass die Anwälte möglicherweise nicht dem Recht entsprechend zu den Anschriften der RedTube User gelangt sind, schadet den Mahnungen aber nicht. Auf welchem Weg die Daten erfahren wurden, sie können aber benutzt werden.

Zusätzliche Abmahnungen werden erwartet
Entsprechend Aussage des Juristen Thomas Urmann ist man voller Zuversicht, dass in in naher Zukunft weitere Mahnungen abgeschickt werden können.

Informationen über das Gerichtsverfahren zur Ausfindigmachung der IP-Adressen schwieg Urmann in einem Gespräch mit dem Spiegel.
Es könnte hilfreich sein, der Abmahnung der Kanzlei zu widersprechen oder sie zu verklagen.
Die vermeintlichen Nutzer des Streamingportals haben nun wenigstens die Option, das Langericht in Köln aufgrund der Auskunftsbeschüsse zu verklagen. Mit mehreren zehntausend Klagen wird das LG dann wohl längere Zeit in Anspruch nehmen.

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