Mittwoch, 12. Februar 2014
Wurden Sie von Urmann + Collegen abgemahnt?
streamingabmahnung, 12:34h
Viele Mahnungen von Urmann + Collegen aufgrund von Streaming von Videos auf Redtube.
Mehr als zehntausend Webteilnehmer haben in den vergangenen Tagen Abmahnungen mit Unterlassungserklärung von der Rechtskanzlei Urmann + Collegen bekommen und müssen 250€ an das schweizerische Unternehmen The Archive AG zahlen.
Auf dem Internet-Portal für pornografische Filme RedTube soll mittels Anschauen von den Videos „Amanda's Secrets“, „Glamour Show Girls“, „Dream Trip“ das Urheberrecht verletzt worden sein. Die Mahnungen wurden möglich gemacht durch einen Entschluss des Landgericht Köln, das der Deutsche Telekom keine andere Wahl ließ, als die Kundendaten von tausenden betroffenen RedTube-Besuchern bekannt zu geben.
Es lässt sich darüber streiten, ob das Abrufen eines pornografischen Films auf der Porno-Seiteüberhaupt gegen das Gesetz verstößt. Die Mahnung ist erst dann rechtmäßig, wenn der Porno-Konsument den Film auf das Festplattenlaufwerk abspeichert und auf diese Weise vervielfältigt. Im Falle des Streaming werden die einzelnen Abfolgen des Films nur kurzzeitg im Cache gespeichert. Nachdem die gespeicherte Sequenz angezeigt wurde, wird der Cache vernichtet und überarbeitet. Dass dies schon gegen Geistiges Eigentum verstößt und abgemahnt wird, wurde jedenfalls vor Gericht bislang nach wie vor nicht feststgestellt.
Umsetzung der IP-Recherche bleibt ungelöst
Nicht weit verbreitet ist bis dato, auf welche Weise Urmann und Collegen (U+C) an die IPs der Stream-Konsumenten gelangten. Umsetzbar ist das zum Beispiel mithilfe des Aufzeichnens der Adressen durch den Betreiber der pornografischen Internetseite erdenklich. Dieser hat seinen Sitz allerdings in den Vereinigten Staaten und womöglich wenig Motivation an einer Ermittlung seiner User.
Fraglich ist unter anderem, inwieweit Richter Internet-Serviceprovider verpflichten durften
Aufgrund eines Fauxpas des LG Köln konnte die Kanzlei Urmann und Collegen nun trotzdem tausende Porno-Abmahnungen versenden.
Die U+C Juristen besorgten sich die IP-Informationen, welche die umstrittenen Porno-Filme auf der Inernetseite angeklickt haben und legten selbige dem Landgericht Köln mit einem Auskunftsersuchen vor. Ein Richter des Landgericht Köln erließ im Folgenden einen Beschluss, der die T-Online verpflichtet, die Adressen der RedTube User offenzulegen, damit diese abgemahnt werden können. Der Richter ging jedoch bei RedTube von einer Tauschbörse aus, bei der User Filme speichern und selber zum Herunterladen bereitstellen. Über der Internetseite können die Videos jedoch nur im Netz gesehen werden. Wegen dieser Achtlosigkeit gelangen U+C an zehntausende Daten von T-Online-Nutzern um eine Abmahnungen abschicken zu können. Dass die Anwälte möglicherweise nicht dem Recht entsprechend zu den Anschriften der RedTube User gelangt sind, schadet den Mahnungen aber nicht. Auf welchem Weg die Daten erfahren wurden, sie können aber benutzt werden.
Zusätzliche Abmahnungen werden erwartet
Entsprechend Aussage des Juristen Thomas Urmann ist man voller Zuversicht, dass in in naher Zukunft weitere Mahnungen abgeschickt werden können.
Informationen über das Gerichtsverfahren zur Ausfindigmachung der IP-Adressen schwieg Urmann in einem Gespräch mit dem Spiegel.
Es könnte hilfreich sein, der Abmahnung der Kanzlei zu widersprechen oder sie zu verklagen.
Die vermeintlichen Nutzer des Streamingportals haben nun wenigstens die Option, das Langericht in Köln aufgrund der Auskunftsbeschüsse zu verklagen. Mit mehreren zehntausend Klagen wird das LG dann wohl längere Zeit in Anspruch nehmen.
Mehr als zehntausend Webteilnehmer haben in den vergangenen Tagen Abmahnungen mit Unterlassungserklärung von der Rechtskanzlei Urmann + Collegen bekommen und müssen 250€ an das schweizerische Unternehmen The Archive AG zahlen.
Auf dem Internet-Portal für pornografische Filme RedTube soll mittels Anschauen von den Videos „Amanda's Secrets“, „Glamour Show Girls“, „Dream Trip“ das Urheberrecht verletzt worden sein. Die Mahnungen wurden möglich gemacht durch einen Entschluss des Landgericht Köln, das der Deutsche Telekom keine andere Wahl ließ, als die Kundendaten von tausenden betroffenen RedTube-Besuchern bekannt zu geben.
Es lässt sich darüber streiten, ob das Abrufen eines pornografischen Films auf der Porno-Seiteüberhaupt gegen das Gesetz verstößt. Die Mahnung ist erst dann rechtmäßig, wenn der Porno-Konsument den Film auf das Festplattenlaufwerk abspeichert und auf diese Weise vervielfältigt. Im Falle des Streaming werden die einzelnen Abfolgen des Films nur kurzzeitg im Cache gespeichert. Nachdem die gespeicherte Sequenz angezeigt wurde, wird der Cache vernichtet und überarbeitet. Dass dies schon gegen Geistiges Eigentum verstößt und abgemahnt wird, wurde jedenfalls vor Gericht bislang nach wie vor nicht feststgestellt.
Umsetzung der IP-Recherche bleibt ungelöst
Nicht weit verbreitet ist bis dato, auf welche Weise Urmann und Collegen (U+C) an die IPs der Stream-Konsumenten gelangten. Umsetzbar ist das zum Beispiel mithilfe des Aufzeichnens der Adressen durch den Betreiber der pornografischen Internetseite erdenklich. Dieser hat seinen Sitz allerdings in den Vereinigten Staaten und womöglich wenig Motivation an einer Ermittlung seiner User.
Fraglich ist unter anderem, inwieweit Richter Internet-Serviceprovider verpflichten durften
Aufgrund eines Fauxpas des LG Köln konnte die Kanzlei Urmann und Collegen nun trotzdem tausende Porno-Abmahnungen versenden.
Die U+C Juristen besorgten sich die IP-Informationen, welche die umstrittenen Porno-Filme auf der Inernetseite angeklickt haben und legten selbige dem Landgericht Köln mit einem Auskunftsersuchen vor. Ein Richter des Landgericht Köln erließ im Folgenden einen Beschluss, der die T-Online verpflichtet, die Adressen der RedTube User offenzulegen, damit diese abgemahnt werden können. Der Richter ging jedoch bei RedTube von einer Tauschbörse aus, bei der User Filme speichern und selber zum Herunterladen bereitstellen. Über der Internetseite können die Videos jedoch nur im Netz gesehen werden. Wegen dieser Achtlosigkeit gelangen U+C an zehntausende Daten von T-Online-Nutzern um eine Abmahnungen abschicken zu können. Dass die Anwälte möglicherweise nicht dem Recht entsprechend zu den Anschriften der RedTube User gelangt sind, schadet den Mahnungen aber nicht. Auf welchem Weg die Daten erfahren wurden, sie können aber benutzt werden.
Zusätzliche Abmahnungen werden erwartet
Entsprechend Aussage des Juristen Thomas Urmann ist man voller Zuversicht, dass in in naher Zukunft weitere Mahnungen abgeschickt werden können.
Informationen über das Gerichtsverfahren zur Ausfindigmachung der IP-Adressen schwieg Urmann in einem Gespräch mit dem Spiegel.
Es könnte hilfreich sein, der Abmahnung der Kanzlei zu widersprechen oder sie zu verklagen.
Die vermeintlichen Nutzer des Streamingportals haben nun wenigstens die Option, das Langericht in Köln aufgrund der Auskunftsbeschüsse zu verklagen. Mit mehreren zehntausend Klagen wird das LG dann wohl längere Zeit in Anspruch nehmen.